Zum Verkauf steht ein attraktives Baugrundstück für ein Einfamilienhaus im Ortsteil Wetteritz der Großen Kreisstadt Grimma. Die Fläche ist als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Bauherren profitieren hier von der Möglichkeit eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens, sofern die Festsetzungen des Bebauungsplans strikt eingehalten werden. Das zukünftige Wohnhaus muss sich in seiner Gestaltung und Kubatur harmonisch in die bereits bestehende Bebauung der Nachbarschaft einfügen.
Das Grundstück befindet sich in Wetteritz, einem ruhigen Ortsteil der Großen Kreisstadt Grimma im Landkreis Leipzig. Das Wohnumfeld ist geprägt von einer dörflich-ländlichen Struktur mit überwiegend Wohnbebauung und viel Grün – ideal für alle, die naturnah und entspannt wohnen möchten.
Grimma mit seiner historischen Altstadt, Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, medizinischer Versorgung sowie gastronomischen Angeboten ist in wenigen Fahrminuten erreichbar. Die verkehrsgünstige Anbindung an das regionale Straßennetz ermöglicht zudem eine gute Erreichbarkeit der umliegenden Orte sowie der Stadt Leipzig.
Die Lage verbindet ruhiges Wohnen im Grünen mit einer gleichzeitig guten Anbindung an die städtische Infrastruktur.
Das Grundstück verfügt über eine gesicherte Erschließung:
• Medien: Die Versorgung mit Trinkwasser sowie die Abwasserentsorgung sind über Anlagen in der öffentlichen Verkehrsfläche sichergestellt.
• Brandschutz: Die Löschwasserversorgung ist vollumfänglich gesichert. Ein Unterflurhydrant (Schafgasse Nr. 33) befindet sich in unmittelbarer Nähe, etwa 20 m vom Objekt entfernt. Die zusätzlich benötigte Wassermenge für den Brandschutz wird im Bedarfsfall durch Tanklöschfahrzeuge der Feuerwehr bereitgestellt.
• Zufahrt: Die verkehrstechnische Anbindung ist über eine öffentliche kommunale Straße gewährleistet.
Die Liegenschaft wird unter der Bezeichnung Flurstück 35/36 der Gemarkung Wetteritz geführt. Für die Planung gelten folgende bauplanungsrechtliche Vorgaben:
• Grundflächenzahl (GRZ): 0,40 (bis zu 40 % der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden).
• Bauweise: Zulässig ist ein Vollgeschoss mit ausgebautem Dachgeschoss (I + D).
• Unterkellerung: Ein Kellergeschoss kann eingeplant werden.
• Dachgestaltung: Die festgesetzte Dachneigung muss zwischen 35° und 45° liegen.
• Platzierung: Das Gebäude kann wahlweise giebel- oder traufständig auf dem Grundstück positioniert werden.
• Planung: Die Bauunterlagen sind durch einen bauvorlageberechtigten Planer zu erstellen und beim Bauaufsichtsamt des Landkreises Leipzig in Borna einzureichen.