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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeiner Geltungsbereich

1) Die Firma Graupner Immobilien, mit Sitz in 04229 Leipzig, Könneritzstraße 11, erbringt alle Dienste, Lieferungen und Leistungen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen Makler und Kunde, auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, soweit die Textform gem. § 126b BGB eingehalten ist. Erklärungen, die ohne die Einhaltung der Textform abgegeben werden, sind nichtig.

2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von der Firma Graupner Immobilien in Textform bestätigt werden. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Firma Graupner Immobilien in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Leistungen für den Vertragspartner vorbehaltlos ausführt. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden 14 Tage nach Zugang der Änderungsmitteilung wirksam, sofern der Kunde den jeweiligen Änderungen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang widerspricht.

§ 2 Angebote

1) Die Exposés, Angebote und Mitteilungen, Käufer- und Verkäuferadressen der Firma Graupner Immobilien sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Empfängers bestimmt, eine Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen. Kommt es aufgrund einer unberechtigten Weitergabe durch den Empfänger, mittelbar oder unmittelbar zu einem Kauf durch Dritte, so ist
der Empfänger schadenersatzpflichtig in Höhe der Maklerprovision zzgl. der gesetzlichen MwSt.

2) Die Angebote der Firma Graupner Immobilien sind freibleibend, Irrtum, Auslassung, Zwischenverkauf und Vermietung bleiben ausdrücklich vorbehalten.

§ 3 Vorkenntnis

1) Ist Ihnen eine nachgewiesene oder vermittelte Vertragsabschluss-Gelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, der Firma Graupner Immobilien dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.

2) Wird Ihnen ein von der Firma Graupner Immobilien angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch die Firma Graupner Immobilien erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich der nachgewiesenen Objekte der Firma Graupner Immobilien abzulehnen.

§ 4 Doppeltätigkeit

1) Die Firma Graupner Immobilien wird sowohl für die Verkäufer- als auch für die Käuferseite aktiv provisionspflichtig tätig. Dienachfolgenden Regelungen der AGB gelten zwingend unter den Bedingungen, dass der Käufer ein Verbraucher ist und es sich beidem vermittelten Objekt um eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus handelt. Ausgenommen von der der Vereinbarung ist die Vermittlung von Mehrfamilienhäusern und unbebauten Grundstücken.

§ 5 Folgegeschäft

1) Ein Provisionsanspruch steht der Firma Graupner Immobilien auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von der Firma Graupner Immobilien vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag innerhalb von 12 Monaten weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.

§ 6 Provision

1) Der Provisionsanspruch der Firma Graupner Immobilien entsteht, sobald aufgrund des Nachweises bzw. der Vermittlung der Firma Graupner Immobilien ein Vertrag bezüglich des von der Firma Graupner Immobilien benannten Objekts zustande gekommen ist und sich sowohl die Käufer- als auch die Verkäuferseite zur Zahlung eines Maklerlohns in jeweils gleicher Höhe verpflichten. Die Firma Graupner Immobilien schließt mit Verkäufer- u. Käuferseite jeweils in Textform einen Maklervertrag ab, in welcher die andere Partei zur Zahlung des Maklerlohns nur dann verpflichtet ist, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, zur Zahlung des Maklerlohns mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt.

2) Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von der Firma Graupner Immobilien nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies die Provisionsansprüche der Firma Graupner Immobilien gegenüber der Verkäufer- und Käuferseite nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf).

3) Die Provisionsansprüche der Firma Graupner Immobilien gegenüber der Verkäufer- und Käuferseite bleiben auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts aus von einer Partei zu vertretenden oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Bei Ausübung eines Anfechtungsrechts durch den Angebotsempfänger
(unseren Kunden) der Firma Graupner Immobilien, das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Vertragspartei begründet ist, tritt anstelle des Provisionsanspruchs der Firma Graupner Immobilien ein Schadenersatzanspruch gegen den Anfechtenden.

4) Provision fallt auch an, falls ein Lebensgefährte, Verwandter oder ein Familienmitglied kauft bzw. mietet bzw. die Verhandlungen im Auftrage eines Unternehmens, Geschäftspartners oder Franchisegebers stattfinden.

5) Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb eines Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers.

6) Der Provisionsanspruch der Firma Graupner Immobilien wird bei Beurkundung bzw. bei Vertragsabschluss fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem Basiszinssatz der Bundesbank fällig.

7) Die von Verkäufer-bzw. Käuferseite zu zahlende Provision wird im Exposé ausgewiesen und ist ausgehend vom notariell beurkundeten Gesamtkaufpreis.

8) Der Maklerlohn gegen die andere Partei, wird innerhalb von 10 Werktagen fällig, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Maklerlohns nachgekommen ist und sie oder der Makler einen Nachweis hierüber vorlegt. Als Nachweis ausreichend ist die Vorlage einer Kopie des Kontoauszuges.

9) Bei der Vermittlung von Mehrfamilienhäusern und unbebauten Grundstücken ist die Verteilung der Provision ausschließlich auf den Käufer zulässig. Die Höhe der Provision sowie das Zahlungsziel ist dem Angebot zu entnehmen.

§ 7 Beurkundung

1) Die Firma Graupner Immobilien hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde bzw. des Mietvertrages.

§ 8 Haftungsausschluss

1) Sämtliche Angaben in den Exposés sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und beruhen auf Angaben des Verkäufers oder Vermieters, bei geschätzten Größen handelt es sich um ca. Angaben, eine Haftung durch die Firma Graupner Immobilien kann nicht übernommen werden.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Leipzig.

§ 10 Salvatorische Klausel

1) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so soll das die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht beeinträchtigen. Die Parteien sind verpflichtet, zusammenzuwirken, um die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.

Leipzig, Stand 12.12.2023